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Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie

Verantwortlicher Autor: Carlo Marino Berlin/Rom, 18.09.2020, 12:57 Uhr
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Berlin/Rom [ENA] Der Bundesrat berät am 18. September 2020 zum Schluß über eine Entschließung, die der Bioenergie Flügel verleiht. Zum Erhalt des beträchtlichen Potenzials von Biomasseanlagen zur bedarfsgerechten Stromerzeugung oder der Nutzung von Biogas und Biomethan für die Erzeugung von Wärme und Kraftstoffen und der hierbei insbesondere von landwirtschaftlichen Biogasanlagen erbrachten Ökosystem- und Klimaschutzleistungen ist

neben der dringend erforderlichen Optimierung des EEG zeitnah die Entwicklung hiervon unabhängiger Vergütungskonzepte für Biomasseanlagen erforderlich. Hierdurch würde man nicht nur eine verlässliche Perspektive für die Anlagenbetreiber schaffen, sondern auch für transparente Gestehungs- kosten von Biogas und Biomassestrom und damit für faire Wettbewerbsbedingungen für die erneuerbaren Energien im Strom- bzw. Gasmarkt sorgen. Auf diesem Wege könnte der Förderbedarf der Anlagen und damit das EEG-Konto sukzessive von strommarktexternen, aber „staatlich erwünschten“ Preisbestandteilen entlastet werden. Die Bundesregierung wird von den Ländern aufgefordert, ihre im Klimaschutzprogramm 2030 formulierten Ziele für die Bioenergie umzusetzen und

Konzepte zum Erhalt der energiewirtschaftlichen Funktionen sowie der Umwelt- und Klimaschutzleistungen von Bioenergieanlagen zu entwickeln. Die Bundesländer weisen auf die Dringlichkeit der Novelle des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) hin und führen gleichzeitig aus, dass auch darüber hinaus ohne vorherige Ankündigung Anreize zu setzen sind, um den vielfältigen Funktionen der Bioenergie gerecht zu werden.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, kommentiert im Namen der Bioenergieverbände: „Wir begrüßen den neuerlichen Rückenwind aus den Bundesländern. Gerade angesichts der nun endlich gestarteten EEG-Novelle kommt dieser Impuls zur rechten Zeit. Einmal mehr machen die Länder deutlich, dass sie um den wahren vielfältigen Wert der Bioenergie wissen. Bioenergie-Anlagen erbringen neben der beträchtlichen Erzeugung von Strom und

Wärme auch wichtige Ökosystem- und Klimaschutzleistungen, die in der energiewirtschaftlich geprägten Debatte zum EEG traditionell nicht genügend Beachtung erfahren. In den Ländern hingegen ist die Bioenergie vor Ort sichtbar und spürbar und hat sich als ein wichtiger Bestandteil der regionalen Kreislaufwirtschaft etabliert. In der Tat wäre es wünschenswert, wenn die vielseitigen Funktionen der Bioenergie endlich in einem ganzheitlichen Ansatz betrachtet und angereizt würden. Das geht perspektivisch weit über das EEG hinaus.

Der Diskussionsprozess dazu sollte unverzüglich gestartet werden. Angesichts des bereits eingesetzten Rückbaus können wir uns aber keine weiteren Verzögerungen leisten – es besteht kurzfristiger dringender Handlungsdruck. In den kommenden Wochen sind im Zuge der EEG-Novelle daher stabilisierende Maßnahmen unabdingbar.“  

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